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AGB / Nutzungsbedingungen für Getränkewart 2.0

Version 1.2 – Stand: 01.10.2026

Das Dokumentdatum bezeichnet diese Fassung; es ersetzt weder ihre tatsächliche Veröffentlichung noch eine erforderliche Annahme und begründet keine rückwirkende Zustimmung.

1. Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der sparse creations GmbH, Düsseldorfer Straße 60, 33647 Bielefeld, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Volkmer (nachfolgend „Anbieter”, „wir” oder „uns”), und den Nutzern sowie Organisationen, die „Getränkewart 2.0” verwenden.

(2) „Software” im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist Getränkewart 2.0 einschließlich der mobilen Anwendungen, der Webanwendung, der zentralen Tablet-Anwendung sowie der damit verbundenen Administrations- und Onlinedienste.

(3) „Nutzer” sind natürliche Personen, die ein eigenes Benutzerkonto verwenden oder die Software über ein zentrales Tablet nutzen.

(4) „Organisationen” sind Vereine, Unternehmen, Behörden, Personengruppen und sonstige rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Zusammenschlüsse, die innerhalb der Software eine eigene Organisationsumgebung betreiben. Hierzu können auch informelle Gruppen, Mannschaften oder vergleichbare Zusammenschlüsse gehören.

(5) Nutzer können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.

(7) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Nutzers oder einer Organisation gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

2. Leistungsgegenstand

(1) Die Software dient der organisationsinternen Verwaltung von Benutzern, Produkten, Verzehrsvorgängen, Konten, Einzahlungen, Umlagen, Abrechnungen, Nachrichten und zentralen Tablets.

(2) Je nach eingesetzter Version, gebuchtem Leistungsumfang, Benutzerrolle und Konfiguration können insbesondere folgende Funktionen bereitgestellt werden: Einrichtung und Verwaltung einer Organisation, Registrierung und Verwaltung von Nutzern, Vergabe von Rollen und Berechtigungen, Verwaltung von Produkten, Preisen und Verfügbarkeiten, Erfassung von Produkt- und Verzehrsbuchungen, Führung persönlicher und gemeinschaftlicher Konten oder „Deckel”, Darstellung von Kontoständen und Buchungshistorien, Erfassung von Einzahlungen, Gutschriften, Belastungen und Korrekturen, Erstellung und Verwaltung von Umlagen, Übersichten, Abrechnungen, Statistiken und Exporten, Nutzung zentraler Tablets, Identifikation mittels PIN oder NFC-Kennung, Versand und Anzeige organisationsinterner Nachrichten sowie Administrations- und Supportfunktionen.

(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, der eingesetzten App-Version, dem gebuchten Leistungsumfang und den Einstellungen der Organisation.

(4) Ein Anspruch auf die dauerhafte kostenlose Bereitstellung einer bestimmten Funktion oder auf eine jederzeit identische Gestaltung der Software besteht nicht. Vertraglich zugesicherte Funktionen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

3. Registrierung und Nutzerkonto

(1) Für die persönliche Nutzung der Software ist grundsätzlich die Registrierung eines Benutzerkontos erforderlich.

(2) Die Registrierung erfolgt mit einer E-Mail-Adresse und den weiteren abgefragten Daten. Je nach bereitgestellter Funktion können unterstützte Anmeldedienste verwendet werden.

(3) Die bei der Registrierung und Nutzung angegebenen Daten müssen richtig, vollständig und aktuell sein.

(4) Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Nutzer müssen Passwörter und andere Authentifizierungsmerkmale vor unbefugtem Zugriff schützen.

(5) Besteht der Verdacht, dass ein Benutzerkonto oder ein Authentifizierungsmittel missbraucht wurde, ist der Anbieter beziehungsweise ein zuständiger Administrator der Organisation unverzüglich zu informieren.

(6) Es besteht kein Anspruch auf Registrierung, Aufnahme in eine bestimmte Organisation oder Zuweisung einer bestimmten Benutzerrolle.

4. Organisationen, Administratoren und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung innerhalb einer Organisation richtet sich nach den dort vergebenen Rollen und Berechtigungen.

(2) Administratoren können insbesondere Nutzer verwalten, Rollen vergeben, Produkte und Preise festlegen, Buchungen korrigieren, Einzahlungen erfassen, Umlagen erstellen, Auswertungen abrufen und zentrale Tablets konfigurieren.

(3) Wer als Administrator handelt, bestätigt, hierzu von der Organisation berechtigt zu sein. Administratoren müssen die für ihre Rolle vorgesehenen rechtlichen Dokumente und Erklärungen, insbesondere einen gegebenenfalls erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag, bestätigen.

(4) Die Organisation ist dafür verantwortlich, nur geeigneten und autorisierten Personen Administratorrechte zu erteilen, Berechtigungen regelmäßig zu überprüfen und nicht mehr berechtigte Personen unverzüglich zu sperren.

(5) Der Vertrag über die kostenlose persönliche Nutzung kommt zustande, wenn der Nutzer die Registrierung abschließt, diesen Nutzungsbedingungen zustimmt und das Benutzerkonto freigeschaltet wird.

(6) Ein kostenpflichtiges Abonnement für eine Organisation wird von einem berechtigten Administrator für die ausgewählte Organisation ausgelöst. Vor Beginn des Kaufvorgangs bestätigt der Administrator, dass er berechtigt ist, im Namen der Organisation zu handeln und für sie ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen.

(7) Soweit die angegebene Organisation rechtlich selbst Vertragspartner werden kann, kommt der Vertrag mit dieser Organisation zustande. Soweit eine informelle oder nicht rechtsfähige Gruppe rechtlich nicht selbst Vertragspartner werden kann, kommt der Vertrag mit dem Administrator zustande, der das Abonnement im eigenen Namen für die Nutzung durch die Gruppe abschließt.

(8) Wir sind nicht verpflichtet, die Vertretungsberechtigung eines Administrators ohne konkreten Anlass zu überprüfen. Bei begründeten Zweifeln können wir einen geeigneten Nachweis oder eine nachträgliche Genehmigung verlangen und einzelne Funktionen bis zur Klärung vorübergehend einschränken.

(9) Bei über einen App-Store abgeschlossenen Abonnements erfolgen Kauf, Abrechnung, Verlängerung, Kündigung, Wiederherstellung und gegebenenfalls Erstattung über den jeweiligen Store-Betreiber. Ergänzend gelten dessen Bedingungen. Die erfolgreiche Store-Transaktion wird der ausgewählten Organisation und dem gebuchten Leistungsumfang zugeordnet.

5. Zentrale Tablets, PIN und NFC

(1) Organisationen können zentrale Tablets bereitstellen, über die Nutzer Buchungen auslösen können.

(2) Die Identifikation kann je nach Konfiguration insbesondere mittels persönlicher PIN oder NFC-Kennung erfolgen.

(3) Nutzer müssen ihre PIN und zugeordneten NFC-Tags vor dem Zugriff unbefugter Personen schützen. Verlust oder vermuteter Missbrauch sind unverzüglich einem Administrator zu melden.

(4) Die Organisation ist dafür verantwortlich, NFC-Tags richtig zuzuordnen, verlorene Tags zu sperren und zentrale Tablets angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(5) NFC-Kennungen werden ausschließlich zur technischen Zuordnung und Autorisierung verwendet. Eine biometrische Identifikation ist damit nicht verbunden.

6. Minderjährige Nutzer

(1) Die Software ist nicht ausschließlich für volljährige Nutzer bestimmt. Minderjährige dürfen sie nutzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und erforderliche Zustimmungen ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegen.

(2) Minderjährige dürfen kostenpflichtige Verträge nur abschließen, soweit sie hierzu wirksam berechtigt sind.

(3) Die jeweilige Organisation ist dafür verantwortlich, bei der Ausgabe oder dem Verkauf altersbeschränkter Produkte die gesetzlichen Altersgrenzen und sonstigen Jugendschutzvorgaben einzuhalten.

(4) Die technische Möglichkeit, ein Produkt in der Software zu buchen, bestätigt nicht, dass der betreffende Nutzer das Produkt rechtlich erwerben oder erhalten darf.

7. Abgrenzung zu Produktverkäufen, Zahlungen und internen Abrechnungen

(1) Der Anbieter stellt die Software bereit und verkauft darüber keine Getränke, Lebensmittel oder sonstigen Produkte an die Nutzer.

(2) Vertragspartner des Nutzers für die Produkte und die interne Abrechnung ist die jeweilige Organisation, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Bei informellen oder nicht rechtsfähigen Gruppen ist zu klären, welche Person oder welcher Rechtsträger diese Geschäfte tatsächlich im eigenen Namen abschließt und Zahlungsempfänger ist. Die in Abschnitt 4 geregelte Vertretungsberechtigung ist zu beachten; die bloße Benennung einer Kontaktperson für das Stripe-Konto macht diese nicht zum rechtlichen Zahlungsempfänger.

(3) Die Organisation bestimmt insbesondere, welche Produkte angeboten werden, welche Preise gelten, welche Personen Produkte buchen dürfen, wie Buchungen abgerechnet werden und welche Zahlungs- oder Ausgleichsregeln gelten. Sie führt die internen Mitgliedskonten mithilfe der Software und ist unabhängig vom Zahlungsweg Ansprechpartner für die sachliche Richtigkeit der Vorgänge, Kontostände, offene Forderungen, die Klärung und Rückzahlung vorhandener Guthaben sowie die Behandlung des Kontos beim Austritt oder bei Beendigung der Mitgliedschaft.

(4) Die Einhaltung jugendschutzrechtlicher, steuerlicher, buchhalterischer und sonstiger rechtlicher Vorgaben beim Verkauf oder bei der Ausgabe von Produkten liegt im Verantwortungsbereich der Organisation. Eigene gesetzliche und vertragliche Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.

(5) Persönliche Konten, Gemeinschaftskonten, Deckel und Kontostände innerhalb der Software dokumentieren organisationsinterne Buchungsvorgänge. Sie stellen keine Bankkonten, Zahlungskonten, E-Geld-Konten oder sonstigen Finanzdienstleistungen dar. Eine Einzahlung kann einen negativen Kontostand ausgleichen oder ein positives Guthaben begründen; sie ist nicht automatisch ein neuer Getränkekauf. Ein positiver Kontostand begründet keinen Auszahlungsanspruch gegen sparse creations GmbH. Ob und in welcher Höhe ein Guthaben zurückzuzahlen oder eine offene Forderung auszugleichen ist, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis zwischen Organisation und Nutzer sowie den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt für Stripe-, Bar-, Überweisungs-, PayPal- und sonstige Zahlungen gleichermaßen. Die bloße Erfassung einer Auszahlung in der Software bewirkt keine tatsächliche Geldübertragung.

(6) Bei einer Stripe-Einzahlung zahlt der Nutzer an seine Organisation. sparse creations GmbH wickelt die Zahlung über Stripe im Namen und für Rechnung der Organisation ab und ordnet die bestätigte Zahlung dem Mitgliedskonto zu. Technisch wird die Zahlung auf dem Stripe-Plattformkonto verarbeitet und dem verbundenen Stripe-Konto der Organisation zugeordnet; die vereinbarte Plattformgebühr wird einbehalten. Es handelt sich nicht um eine ausschließlich unmittelbar auf dem verbundenen Konto erzeugte Zahlung. Der Anbieter wird dadurch weder zum Verkäufer der Produkte noch zum Schuldner des organisationsinternen Guthabens.

(7) Die Nutzung von Getränkewart 2.0 setzt keine Nutzung von Stripe voraus. Die Organisation entscheidet eigenverantwortlich, ob sie Stripe als Zahlungsweg anbietet; der Anbieter stellt die technische Integration bereit und ermöglicht ihre Freischaltung. Voraussetzung für das Angebot sind die Freischaltung und die erfolgreiche Einrichtung des verbundenen Stripe-Kontos. Nutzer verwenden Stripe nur, wenn sie diesen Zahlungsweg bei einer Einzahlung auswählen. Software-Abonnements und Einzahlungen an die Organisation sind unterschiedliche Vorgänge. Barzahlungen, Überweisungen, paypal.me und andere außerhalb der Stripe-Integration erfolgte Zahlungen werden gegebenenfalls lediglich in der Software dokumentiert; für sie wird durch die hier beschriebene Stripe-Belegfunktion kein Einzahlungsbeleg erzeugt.

(7a) Für die Einrichtung und Nutzung des verbundenen Stripe-Kontos gelten ergänzend die jeweils einschlägigen Stripe-Bedingungen, insbesondere das Stripe Connected Account Agreement. Die Organisation muss die erforderlichen Angaben gegenüber Stripe bereitstellen und die für die Zahlungsfunktion geltenden Nutzungsbeschränkungen beachten. Die Annahme dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen allein begründet weder für jedes Mitglied noch für jede Organisation einen Stripe-Kontovertrag. Welche Stripe-Bedingungen auf einen Beteiligten oder eine konkrete Zahlung Anwendung finden, richtet sich nach dem jeweiligen Stripe-Vertragsverhältnis und der gewählten Zahlungsfunktion.

(7b) Soweit die Organisation die Stripe-Funktion durch eine hierzu bevollmächtigte Person beauftragt, umfasst der Auftrag die technische Zahlungsabwicklung über Stripe im Namen und für Rechnung der Organisation, die Zuordnung und Verbuchung bestätigter Einzahlungen, den Einbehalt der vereinbarten Plattformgebühr sowie die Erzeugung und Bereitstellung von Einzahlungsbelegen in ihrem Namen. Die Organisation stellt richtige, vollständige und aktuelle Angaben zum tatsächlichen Zahlungsempfänger bereit und bevollmächtigt die für sie handelnden Personen entsprechend. Bei Nutzung einer App-Version mit dem neuen Bestätigungsdialog werden vor der Weiterleitung zum Stripe-Onboarding die Beauftragung und die Kostenübernahme getrennt und ausdrücklich durch eine für die Organisation vertretungsberechtigte Person bestätigt. Nur diese ausdrücklich abgegebenen Erklärungen werden mit Organisation, handelndem Benutzer, serverseitigem Zeitpunkt und ihrer jeweiligen Textversion dokumentiert. Bereits veröffentlichte App-Versionen ohne diesen Dialog bleiben unterstützt; eine Einrichtung über sie wird nicht als Bestätigung dieser Erklärungen protokolliert. Eine erforderliche gesonderte Bestätigung kann ohne erneutes Stripe-Onboarding für die Zukunft eingeholt werden. Eine persönliche Zustimmung eines gewöhnlichen Mitglieds zu diesen Nutzungsbedingungen ersetzt diese organisationsbezogene Beauftragung nicht. Für bereits verbundene Organisationen begründet diese Fassung weder eine rückdatierte Bestätigung noch die Pflicht zu einem erneuten Stripe-Onboarding. Eine gegebenenfalls gesondert eingeholte Beauftragung gilt ab ihrer tatsächlichen Erteilung.

(7c) Die Organisation trägt die Plattformgebühr von 0,25 € zuzüglich 2,5 % des Einzahlungsbetrags pro Zahlung. Diese Gebühr wird vom Auszahlungsbetrag abgezogen und nicht als Aufschlag auf die Stripe-Einzahlung des Mitglieds erhoben. Für das Mitglied entsprechen sich der eingegebene Zahlbetrag und die Gutschrift auf dem Mitgliedskonto. Eine Wahlmöglichkeit, unsere Plattformgebühr über diese Funktion an das Mitglied weiterzugeben, besteht nicht. Davon zu unterscheiden sind die Kosten der Zahlungsabwicklung durch Stripe, deren Höhe und Zuordnung sich nach den jeweils einschlägigen Vereinbarungen mit Stripe richten. Diese Bestimmung führt keine zusätzliche Kostenposition ein.

(7d) Für die von der bereitgestellten Belegfunktion erfassten Stripe-Einzahlungen erstellt Getränkewart nach bestätigter Zahlung serverseitig einen Einzahlungsbeleg im Namen der Organisation als Aussteller und Zahlungsempfänger. Das Mitglied kann den eigenen Beleg über die zugehörige Buchung im Mitgliedskonto anzeigen und als PDF herunterladen. Zwischen Zahlungsbestätigung und fertigem PDF kann eine kurze Verarbeitungszeit liegen. Die bei Vorbereitung der Zahlung übernommenen Organisations- und Mitgliedsangaben werden für den Beleg festgehalten; spätere Änderungen der Organisationsangaben verändern bereits ausgestellte Belege nicht. Für ältere Buchungen ohne Beleg wird nicht automatisch nachträglich ein Beleg erstellt.

(7e) Die Deaktivierung neuer Stripe-Zahlungen allein verhindert den Abruf vorhandener Belege nicht. Der Abruf setzt weiterhin ein berechtigtes Benutzerkonto und eine aktive, bestätigte Mitgliedschaft in der Organisation voraus. Kontolöschung, Austritt und Beendigung der Organisationsnutzung sind davon zu unterscheiden; für Zugriff, Rückgabe und Aufbewahrung gelten Abschnitt 14, die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls die AVV. Eine zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Der Einzahlungsbeleg ist weder eine Rechnung über unsere Plattformgebühr noch automatisch eine Rechnung über bestimmte Getränke.

(8) Fragen zur Entscheidung für Stripe, zu angebotenen Zahlungsalternativen sowie zu den organisationsinternen Zahlungs- und Abrechnungsregeln sind an die Organisation zu richten. Für technische Probleme mit Getränkewart und Fragen zu unseren eigenen Leistungen oder unserer eigenen Datenverarbeitung bleibt sparse creations GmbH Ansprechpartner. Soweit eine Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich von Stripe fällt, gelten dessen Support- und Vertragsregelungen. Die Verantwortung der Organisation für die sachlichen Grundlagen des Mitgliedskontos ist von unserer Verantwortung für die ordnungsgemäße technische Verarbeitung zu unterscheiden. Gesetzliche Rechte gegenüber sparse creations GmbH oder Stripe sowie deren eigene gesetzliche und vertragliche Pflichten bleiben unberührt.

(8a) Die Rückzahlung eines internen Guthabens durch die Organisation ist von der technischen Erstattung einer konkreten Stripe-Zahlung und von einer Rückbuchung oder Anfechtung über einen Zahlungsdienstleister oder die kartenausgebende Bank zu unterscheiden. Ansprüche aus dem Mitgliedskonto sind mit der Organisation zu klären; die technische Verarbeitung einer Stripe-Erstattung oder Rückbuchung richtet sich zusätzlich nach den jeweils einschlägigen Zahlungsdienstleisterregelungen. Die Software stellt hierfür derzeit keine eigene Erstattungsfunktion bereit. Das Löschen oder Korrigieren einer Buchung löst keine Stripe-Erstattung aus; eine außerhalb der Software durchgeführte Erstattung ändert den ursprünglichen Einzahlungsbeleg nicht automatisch. Wir unterstützen im angemessenen Umfang bei der technischen Aufklärung. Gesetzliche Erstattungs- und Rückbuchungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.

(9) Die Organisation prüft vor dem Einsatz der Software und bei Änderungen ihrer Nutzung, welche steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für sie gelten. Dazu gehört bei einem Einsatz in Deutschland insbesondere die Prüfung, ob eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung erforderlich ist. Maßgeblich sind die konkreten organisatorischen und steuerlichen Verhältnisse sowie die eingesetzten Funktionen. Bei Unklarheiten sollte die Organisation ihre Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt einbeziehen.

(10) Die Software bietet derzeit keine Anbindung an eine TSE. Die Stripe-Einzahlungsbelege sind nicht TSE-signiert; ihre Bereitstellung ist weder eine Zertifizierung als Kasse noch eine Zusage, sämtliche steuerlichen Belegpflichten zu erfüllen. Ihre Nutzung ersetzt keine für den jeweiligen Einsatz erforderliche TSE-Absicherung und beinhaltet keine Zusage einer TSE-freien Nutzung. Der Anbieter erbringt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.

8. Rechte und Pflichten der Nutzer

(1) Nutzer dürfen die Software nur im vorgesehenen Umfang und unter Beachtung der geltenden Gesetze, dieser Nutzungsbedingungen und der Rechte anderer Personen verwenden.

(2) Insbesondere ist es untersagt, falsche Identitäten oder unzutreffende Daten zu verwenden, unbefugt auf fremde Benutzerkonten oder Organisationsdaten zuzugreifen, Rollen- oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, Buchungen oder Kontostände unberechtigt zu verändern, technische Schwachstellen missbräuchlich auszunutzen, Schadsoftware oder schädlichen Code einzubringen, die Software ohne Erlaubnis automatisiert auszulesen oder zu belasten oder rechtswidrige Inhalte einzustellen.

(3) Nutzer sind für die von ihnen eingestellten Inhalte und für ihre Handlungen innerhalb der Software selbst verantwortlich.

(4) Nutzer müssen sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen für eingestellte Texte, Bilder, Nachrichten und sonstige Inhalte verfügen.

(5) Erhebliche Sicherheitslücken, Datenverluste oder rechtswidrige Nutzungen der Software sind uns unverzüglich zu melden.

9. Nutzungsrechte an Inhalten

(1) Soweit Nutzer oder Organisationen Inhalte in die Software einstellen, räumen sie uns ein einfaches, nicht ausschließliches und auf den erforderlichen Zweck beschränktes Nutzungsrecht ein, diese Inhalte zu speichern, technisch zu verarbeiten, innerhalb der vorgesehenen Organisationsumgebung anzuzeigen, zu übertragen und für Sicherungs- und Wiederherstellungszwecke zu vervielfältigen.

(2) Das Nutzungsrecht besteht nur so lange und so weit, wie dies für die Bereitstellung der Software, die Vertragserfüllung, die Datensicherung oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

(3) Inhalte innerhalb einer Organisation können von den dort berechtigten Nutzern eingesehen oder verarbeitet werden. Auf eine anschließende Verarbeitung außerhalb der von uns bereitgestellten technischen Funktionen haben wir grundsätzlich keinen Einfluss.

10. Entgelte und Abonnements

(1) Die Software kann kostenlose und kostenpflichtige Leistungsumfänge enthalten. Umfang und Preis kostenpflichtiger Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und dem Kaufvorgang.

(2) Bei einem über einen App-Store abgeschlossenen Abonnement werden Preis, Abrechnungszeitraum, Verlängerung und Kündigung im Store-Kaufdialog ausgewiesen. Die technische Verwaltung des Abonnements erfolgt über das beim Kauf verwendete Store-Konto.

(3) Eine Kündigung beendet grundsätzlich die automatische Verlängerung. Der bereits bezahlte Leistungsumfang bleibt bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums aktiv, sofern der Store-Betreiber oder zwingendes Recht nichts anderes vorgibt.

(4) Gesetzliche Rechte der Nutzer und Vertragspartner bleiben unberührt.

11. Verfügbarkeit, Wartung und Aktualisierungen

(1) Wir bemühen uns um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Eine jederzeit ununterbrochene, vollständig fehlerfreie oder bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Einschränkungen auf Seiten von Drittanbietern können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen.

(3) Wir dürfen die Software weiterentwickeln und ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht, insbesondere zur technischen Weiterentwicklung, zur Anpassung an geänderte Rechtslagen oder Sicherheitsanforderungen, an geänderte Schnittstellen von Drittanbietern, zur Verbesserung der Nutzererfahrung oder zur Missbrauchsverhinderung.

(4) Soweit gesetzlich erforderlich, informieren wir Nutzer rechtzeitig über wesentliche Änderungen und erforderliche Aktualisierungen. Zwingende Rechte bei Verträgen über digitale Produkte bleiben unberührt.

(5) Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, ein geeignetes Endgerät, eine funktionsfähige Internetverbindung und ein unterstütztes Betriebssystem bereitzuhalten.

12. Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere die zwingenden Vorschriften über digitale Produkte unberührt.

(2) Gegenüber Unternehmern und Organisationen ist uns zunächst eine angemessene Möglichkeit zur Fehleranalyse und Nacherfüllung einzuräumen, soweit dies zumutbar ist.

(3) Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich durch ein nicht unterstütztes oder nicht aktualisiertes Endgerät, eine ungeeignete Internetverbindung, eine nicht installierte bereitgestellte Aktualisierung, eine fehlerhafte Konfiguration, einen nicht von uns zu vertretenden Ausfall eines Drittanbieters oder eine vertragswidrige Nutzung verursacht wurde.

13. Sperrung und Vertragsbeendigung

(1) Wir dürfen Inhalte entfernen, Funktionen einschränken oder Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Hinweise auf Rechtsverletzungen, Missbrauch, erhebliche Sicherheitsrisiken oder Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen vorliegen.

(2) Der kostenlose persönliche Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Nutzer grundsätzlich jederzeit durch Löschung seines Benutzerkontos beendet werden.

(3) Die Entfernung eines Nutzers aus einer Organisation beendet nicht automatisch sein persönliches Benutzerkonto.

(4) Laufzeit und Kündigung kostenpflichtiger Abonnements richten sich nach dem jeweiligen Kaufvorgang und bei Store-Abonnements ergänzend nach den Bedingungen des Store-Betreibers.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn ein Nutzer oder eine Organisation schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, unbefugt auf fremde Daten zugreift oder dies versucht, die Software rechtswidrig nutzt oder ihre Sicherheit oder Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.

(6) Soweit zumutbar, werden wir Betroffene vor einer dauerhaften Sperrung oder Kündigung informieren und Gelegenheit zur Abhilfe geben.

14. Daten nach Vertragsende

(1) Nutzer und Organisationen sind dafür verantwortlich, Daten und Auswertungen, die sie dauerhaft benötigen, rechtzeitig außerhalb der Software zu sichern.

(2) Die Löschung eines persönlichen Benutzerkontos führt nicht zwingend zur sofortigen Löschung sämtlicher organisationsbezogener Buchungs- und Abrechnungsdaten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, offene Vorgänge und berechtigte Nachweisinteressen bleiben unberührt.

(3) Nach Beendigung eines Organisationsvertrags werden Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, einem gegebenenfalls bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrag und dem geltenden Löschkonzept gelöscht oder zurückgegeben.

15. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsrechts, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie in allen sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Für Inhalte, Produktangebote, Preise, Buchungen, Kontostände und sonstige Angaben, die von einer Organisation oder deren Nutzern eingestellt oder geändert wurden, haften wir nur, soweit wir den betreffenden Umstand zu vertreten haben.

(6) Wir haften nicht für die tatsächliche Ausgabe, Qualität oder rechtliche Zulässigkeit der von einer Organisation angebotenen Produkte.

16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag einer Organisation verarbeiten, gelten ergänzend der mit der Organisation geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag und die darin beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

(3) Die Organisation bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, soweit sie über Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung entscheidet.

17. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1) Wir können diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, Änderungen unseres Leistungsangebots, technischen oder organisatorischen Anpassungen oder zur Schließung von Regelungslücken.

(2)Wir informieren Nutzer über Änderungen durch einen Hinweis beim nächsten Login in der App auf einem beliebigen Gerät; die Kenntnisnahme wird dabei erneut abgefragt. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung rechtlich erforderlich ist oder eine Änderung nicht lediglich vorteilhaft oder neutral ist, holen wir stattdessen eine entsprechende Zustimmung ein.

(3) Das Schweigen eines Verbrauchers gilt nicht als Zustimmung, soweit dies nicht im Einzelfall gesetzlich zulässig ist. Zwingende Anforderungen an die Änderung von Verträgen über digitale Produkte und an die Einbeziehung geänderter AGB bleiben unberührt.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Die sparse creations GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Bielefeld.

(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(2) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere oder formfreie Vereinbarung vorgeschrieben ist.

(3) Die aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen wird innerhalb der Software oder auf der Produktwebseite zugänglich gemacht.

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